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Thema:

Verliebt, verlobt, verheiratet

am 11. August 2010

Junges Ehepaar

Geschichten und Geschichte zur Zweierbeziehung

Partnerschaften, in welcher Form auch immer, sind mehr als alle anderen Beziehungen dazu geeignet, menschliche Grundbedürfnisse wie Liebe, Anerkennung, Zärtlichkeit, Geborgenheit und Sexualität zu befriedigen.
Partnerschaften begleiten die ganze Menschheitsgeschichte. Die Formen sind so vielfältig und schöpfen sich immer aus dem jeweiligen Zeitgeist, der die Moral und Ethik, die wirtschaftlichen Bedingungen und die Absicherung durch eine Nachkommenschaft bestimmt.
Bei heutigen Umfragen nach den wichtigsten Werten und Zielen in ihrem Leben steht die Partnerschaft bei modernen Menschen sehr häufig an erster Stelle, vor Gesundheit und beruflichem Erfolg. Diese Wertigkeit scheint in einer Zeit, wo materielle Werte von hoher Bedeutung sind und Erfolg im Beruf einen hohen Lebensstandard verspricht, nachdenkenswert.

Partnerschaft im Wandel der Zeit

Wünsche und Vorstellungen, die in heutiger Zeit ein glückliches partnerschaftliches Miteinander prägen sollen, sind von zweierlei Fakten geprägt. Zum einen von der Gleichstellung von Mann und Frau, verankert im Grundgesetz der Bundesrepublik, und von der Anti-Baby-Pille. Wenn es nach Verabschiedung des Grundgesetzes noch dauerte, bis sich das Familien- und Eherecht im Sinne der Gleichstellung entwickelte, erst 1953 wurde z. B. abgeschafft, dass eine verheiratete Frau eine eigene Entscheidung treffen konnte, ob sie neben ihrer Ehe einen Beruf ausüben durfte. Bis dahin bedurfte sie bei allen ihren Entscheidungen außerhalb der Ehe der Genehmigung durch den Ehemann, der einen von ihr geschlossenen Arbeitsvertrag jederzeit außer Kraft setzen konnte.

Es ist fast ein Anachronismus, dass es 50 Jahre dauerte, bis der Anspruch nach dem so genannten Kranzgeld erst 1998, verankert § 1300 BGB, ersatzlos gestrichen wurde. Als Kranzgeld bezeichnet man eine finanzielle Entschädigung, die eine Frau von ihrem ehemaligen Verlobten fordern konnte, wenn sie sich auf Grund eines Eheversprechens von ihm hatte entjungfern lassen und er anschließend das Verlöbnis löste.
Angehende Juristen prägten sich bis dahin ein: „Der Heilige Geist tat sehr verwundert, Maria klagt aus 1300.”

Schaut man zurück in die Menschheitsgeschichte, zu den Ägyptern, den Griechen und Römern, so sind die Motive geprägt von Status, Geld und Ansehen. In Ägypten heirateten oft Geschwister, um das von Eltern ererbte Vermögen nicht teilen zu müssen. In der Zeit des ägyptischen Matriarchats heiraten viele Pharaonen ihre Schwestern oder Töchter, um das Anrecht auf den Thron zu bewahren.
In Rom und Griechenland herrschte das Patriarchat. Eine Frau, die den Bund der Ehe einging, wurde zum Besitz des Mannes erklärt. Die Ehe diente in erster Linie dem Erzeugen von Nachkommen und dem Erhalt des Familienbesitzes. Tiefere Gefühle spielten kaum eine Rolle. „Sitzen gebliebene Mädchen” wurden oft als Sklavinnen verkauft.

Im frühen Mittelalter waren die Mädchen mit 13 Jahren heiratsfähig, die Jungen mit 12 – 15 Jahren. Verlobt werden konnten die Kinder nach Kirchenrecht aber schon mit sieben Jahren.
Die adligen, bürgerlichen und bäuerlichen Kinder hatten sich bei der Wahl ihres Ehepartners dem Willen der Eltern zu fügen. So lernten sich die zukünftigen Eheleute manchmal erst bei der Hochzeit kennen. Erst der Geschlechtsakt des Paares unter Zeugen ließ die Ehe rechtskräftig werden.

Seit dem 8. Jahrhundert gewann die Geistlichkeit immer mehr Einfluss im Bereich der Ehe und Eheschließung. Das christliche Ehemodell war geprägt von Monogamie und Unauflöslichkeit.
Im 17. Jahrhundert kam es in der christlichen Theologie zur stärkeren Betonung der Gattenliebe. Es entwickelte sich allmählich der Wandel zur Liebesehe.
Das frühe Bürgertum des 17./18. Jahrhunderts versuchte erstmals, Liebe, Sexualität und Ehe zu vereinigen. Es bildete sich die Bezeichnung von der „vernünftigen Liebe” als Ehe stiftendes Motiv.

In der Romantik entwickelte sich zum einzig gültigen Motiv für eine Eheschließung die romantische Liebe. Dieses Ehemodell hatte weitreichende Konsequenzen für beide Partner.
Die freie Partnerwahl stärkte die Stellung der Frau und forderte vom Mann ein stetes Bemühen um seine Frau auch nach der Heirat.

Nach beiden Weltkriegen im 20. Jahrhundert blieb die Ehe die einzig akzeptierte Form des Zusammenlebens. Voreheliche Sexualität und nichteheliches Zusammenleben waren nicht erwünscht. Wer diesen „Treiben” Vorschub leistete, konnte bestraft werden. Es gab den Tatbestand der „Kuppelei”.
Seit den 60er Jahren, mit der Einführung der Anti-Baby-Pille, kam es zum Wandel der Wertevorstellungen. Voreheliche sexuelle Erfahrungen, nichteheliche Lebensformen bestimmen auch heute die Realität. Partnerschaftliche Ehevorstellungen wurden vom Gesetzgeber den modernen Verhältnissen angepasst.

Das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft
Am 1. August 2001 trat das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. Damit wurde in Deutschland die „eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare” geschaffen. Ein Antidiskriminierungsgesetz für homosexuelle Frauen und Männer.
Homosexuelle Menschen gibt es, soweit man weiß, seitdem sich Menschen zu kulturellen Gruppen zusammengeschlossen haben.
Bei den Griechen, bei den Römern, wurde über Jahrhunderte die gleichgeschlechtliche Liebe gepflegt. Als zu Beginn des 4. Jahrhunderts durch Kaiser Konstantin das Christentum zur römischen Staatsreligion wurde, schlossen Homosexualität und Christentum einander aus. Im Christentum diente der Geschlechtsakt der Zeugung neuen Lebens. Lust war des Teufels. In den nachfolgenden Jahrhunderten wurden gleichgeschlechtliche Beziehungen teilweise unter strenges Verbot gestellt. Die Renaissance brachte eine neue Geisteshaltung. Viele ihrer Künstler, wie Botticelli, Michelangelo und Leonardo da Vinci, lebten ihre homosexuellen Neigungen. Papst Paul III. nahm Künstler aus der Gesetzgebung, also der Verfolgung, heraus.
In den 20ger Jahren gab es in den Metropolen in Europa eine blühende schwule Subkultur. In Deutschland wurde mit der Machtübernahme der Nazis dieser Entwicklung brutal ein Ende gesetzt. Nach dem Krieg hat sich die Gesetzgebung immer mehr zugunsten homosexueller Menschen liberalisiert.

Glückliche Partnerschaften ein Lebenswunsch
Einen verständnisvollen Partner zu finden, der nicht verlangt, eigene Wünsche aufzugeben, der nicht lebensbestimmend ist, sondern ein gemeinsames Leben will, einen Menschen, der versteht, respektiert und unterstützt, der Freude und Leid bereit ist zu teilen, das sind die Hauptkriterien in heutiger Zeit, wenn es um die Suche nach einem passenden Partner geht. Gerade das „Glück in der Liebe”, die Sehnsucht fast aller Menschen, ist eine hohe Lebensmotivation.
Karin Hehner-Rügge

             
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