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Seniorenteller und Ü-Eier

am 25. Juli 2009

Unlängst war ich im Restaurant eines namhaften deutschen Kaufhauses, um eine Kleinigkeit zu Mittag zu essen. Da die meisten Gerichte eher auf Schwerarbeiter zugeschnitten waren, entschied ich mich für den Kinderteller. „Der ist nur für Kinder!“ bekam ich auf beste norddeutsche Hausmacherart zu hören. Nun bin ich de facto ja Kind, zwar schon über vierzig Lenze alt, aber noch mit beiden Elternteilen gesegnet – ergo nicht verwaist. Um die Dame an der Essensausgabe nicht zu überfordern, sparte ich mir jedweden Hinweis auf diese Tatsache und bestellte stattdessen den Seniorenteller. „Dafür sind Sie wohl noch ein bisschen zu jung.“ Dieses Kompliment aus dem Munde der Dame freute mich, zumal es Tage gibt, an denen man viel, viel älter aussieht als man ist. Aber ich wollte diesen Seniorenteller trotzdem. „Gute Frau, wenn ich ausnahmsweise den Seniorenteller bekomme, wird wohl kaum jemand daran sterben.“
Ganz im Gegenteil, war ich versucht zu ergänzen, erinnerte mich dann aber an eine jüngst gesehene Reportage über Verhandlungsführung mit Geiselnehmern und verkniff mir diese Bemerkung. Keines meiner weiteren Argumente konnte die gute Frau davon überzeugen, dass sie im Unrecht war. Kurz durchzuckten mich Bilder, wie Michael Douglas im Film „Falling Down“ in einem Schnellimbiss kein Frühstück bekommt, weil es bereits fünf nach elf ist und Frühstück nur bis elf verkauft wird und Michael Douglas daraufhin einen fulminanten Privatkrieg anzettelt. Aber erstens bin ich ein geduldiger Mensch und zweitens ein Anhänger subtilerer Formen der Rache. Ich begnügte mich also mit einem Cappuccino und dem beiliegenden Keks – kein Trinkgeld, Lady!

Ist es nicht eigenartig? Entweder man ist zu jung oder man ist zu alt. Es scheint, dass man nie das richtige Alter für etwas hat. Das fängt schon an, wenn man noch auf Kindesbeinen steht: „Dafür bist du ja wohl noch zu klein!“ Also eigentlich ist damit zu jung gemeint, denn ein groß gewachsener Zwölfjähriger kann leicht die Pedale eines Autos erreichen, und in einigen Fällen wäre er sicherlich auch ein besserer und sicherer Autofahrer, als manch anderer – er darf es bloß nicht. Schließlich gibt es Altersgrenzen!

Die Altersgrenzen in unserer Gesellschaft sind das Ergebnis gesellschaftlicher Konvention. Bis vor einigen Jahren war die Altersgrenze für das Führen eines Autos auf 18 Jahre festgelegt – mittlerweile gibt es den Führerschein auf Probe bereits mit 17 Jahren. In den USA darf man in einigen Staaten bereits mit 16 Jahren den Führerschein machen, Alkohol aber erst mit 21 Jahren kaufen und konsumieren – was manchem sinnvoll erscheinen mag. Allerdings darf man dort mit 18 Jahren bereits Schusswaffen kaufen – was wiederum gar nicht einleuchtet. Neben dem Jugendschutzgesetz und dem Jugendarbeitsschutzgesetz regeln in Deutschland vom Bürgerlichen Gesetzbuch bis zur Straßenverkehrsordnung eine Fülle von Gesetzen und Verordnungen den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vor den unterschiedlichsten Gefahren für Leib und Seele. Vom Erbrecht des ungeborenen Kindes über das Mindestalter für Triebfahrzeugführer bis zum Höchstalter für die Tätigkeit als Notar begleiten uns Altersgrenzen unser Leben lang.

Diese gesellschaftlichen Altersgrenzen sind eng mit biologischen Grenzen verknüpft. Der Mensch entwickelt sich erst im Laufe seines Lebens zu einer gereiften Persönlichkeit. Die körperliche und geistige Entwicklung erfordert in den einzelnen – vor allem den frühen – Phasen gewisse Rücksichtnahmen auf das Wohlergehen der Heranwachsenden. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen die durchschnittlichen physischen und psychischen Grenzen der Entwicklungsphasen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen auf. Aufgrund dieser Erkenntnisse greift der Gesetzgeber zum Schutze der Betroffenen – und der Gesellschaft – ein und setzt Altersgrenzen, die den biologischen Grenzen Rechnung tragen.

Auch wenn die gesellschaftlich bedingten Altersgrenzen auf biologischen Grenzen basieren, bleiben sie in letzter Konsequenz doch willkürlich. Sollten irgendwann in ferner Zukunft Arbeitskräfte Mangelware sein, findet sich sicherlich zu fraglichem Zeitpunkt der eine oder andere Politiker, der auf die glorreiche Idee kommt, dass die Altersgrenzen im Jugendarbeitsschutzgesetz nicht mehr zeitgemäß sind und Sechsjährige durchaus in der Lage sind, zwölf Stunden am Fließband zu arbeiten. Oder dass Menschen auch mit 80 Jahren noch lange nicht zu alt für eine Erwerbstätigkeit sind. Times are a-changing, wie wir Lateiner sagen.

Andere Altersgrenzen sind dagegen reine Modeerscheinungen. Sie basieren ebenfalls auf gesellschaftlichen Konventionen, unterliegen aber keiner Gesetzgebung und schon gar nicht biologischen Grenzen. Vor einigen Jahren wurden für diejenigen, die zu alt für normale Diskos sind, die so genannten Ü-30-Partys eingeführt, bei denen man den Ausweis vorzeigen darf. (Mittlerweile auch schon Ü-40 und darüber, könnte man doch auch gleich Altencafé nennen…) Eigentlich eine ganz charmante Einrichtung, da man in normalen Diskos ja schon ab 30 als Opa beschimpft oder sogar gesiezt wird. Außerdem ersparen diese Veranstaltungen reiferen Tanzwütigen den Kontakt mit volltrunkenen und stark pubertierenden jungen Erwachsenen – und wer begegnet schon gerne den Chimären seiner Vergangenheit? Nur Rolling-Stones-Konzerte scheren sich einen feuchten Kehrricht um Altersgrenzen. Wenn die zerknitterten Altrocker mal wieder eines ihrer endgültig letzten Konzerte geben, versammeln sich locker drei Generationen vor der Bühne, ohne dass jemand auf die Idee käme zu sagen: „Bist du dafür nicht schon ein wenig zu alt?“ Am nächsten Morgen wird sich allerdings der eine oder andere Kenner amerikanischer Actionfilme an Dany Glovers Ausruf in „Lethal Weapons 3“ erinnern: „I’m too old for this shit!“ Womit wir wieder bei den biologischen Grenzen sind.

Kann man eigentlich in biologischer Hinsicht zu alt für etwas sein? Auch hier verschieben sich die Grenzen. Neben einer besseren medizinischen Versorgung und einer generell höheren Lebenserwartung sorgt erfreulicherweise auch eine höhere Akzeptanz in der Gesellschaft dafür, dass sich Menschen im höheren und hohen Alter frei entfalten können. Ob Marathonlauf, Fallschirmspringen oder Sex – kein Bereich bleibt den Alten – pardon: Senioren – verschlossen. Solange die morschen Knochen mitmachen. Sogar Mutter kann man mittlerweile jenseits der 60 werden – und Vater sowieso.

Junge Menschen dagegen, bei denen der physische und psychische Wachstumsprozess noch nicht abgeschlossen ist, sind deutlich anfälliger für bleibende Schäden durch Überbelastung und können in der Regel Gefahren weniger gut einschätzen – daher schützt sie die Gesellschaft durch Gesetze. Zu alt ist also immer häufiger eine Frage der Einstellung, zu jung dagegen in erster Linie eine Frage der Schutzbedürftigkeit.

Eine Frage zum Schluss: Kennen Sie Überraschungseier? Diese kleinen, teuren Dinger mit wenig Schokolade und den schwer zu öffnenden Plastikeiern drin? Schauen Sie mal in die Großraumbüros von Banken, Versicherungen und ähnlichen Institutionen. Auf Schreibtischen, Fensterbrettern und Monitoren – überall lungern die Viecher aus den Eiern rum. Und da arbeiten gar keine Kinder! Kinderarbeit ist nämlich – glücklicherweise – verboten. Wenn die Angestellten – sind die nicht viel zu alt dafür? – aber diese Dinger kaufen dürfen, warum bekomme ich dann bitte schön keinen Seniorenteller?!

Schwarck

Stefan Schwarck ist Magister in Deutscher und Skandinavischer Philologie und arbeitet als freier Autor und Übersetzer. Er lebt mit Frau und zwei Kindern in Kiel.

             
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